Wer nach einem Todesfall das Erbe antreten möchte, sieht sich oft mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Eine der wichtigsten Fragen für Hinterbliebene lautet: Wie funktioniert das Erbschein beantragen: Dauer und Kosten? Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Wann ist ein Erbschein notwendig?
Nicht jeder Erbfall erfordert zwingend einen Erbschein. Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, akzeptieren Banken und das Grundbuchamt diese Dokumente oft als Nachweis. Liegt jedoch nur ein handschriftliches Testament vor oder tritt die gesetzliche Erbfolge ein, ist der Erbschein unverzichtbar, um über Konten oder Immobilien zu verfügen.
Die Dauer des Verfahrens
Die Zeitspanne, bis Sie das Dokument in den Händen halten, variiert stark. Wenn Sie einen Erbschein beantragen: Dauer und Kosten hängen oft von der Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts und der Komplexität des Falls ab.
- Einfache Fälle: Wenn die Erbfolge klar ist und alle Unterlagen (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) vorliegen, kann der Erbschein bereits nach 3 bis 6 Wochen ausgestellt werden.
- Komplexe Fälle: Bei Erbstreitigkeiten, unauffindbaren Miterben oder unklaren Testamenten kann sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen.
Tipp: Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein und stellen Sie sicher, dass alle Personenstandsurkunden im Original vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Die Gebühren für den Erbschein richten sich nicht nach dem Aufwand des Gerichts, sondern streng nach dem sogenannten Geschäftswert – also dem Wert des Nachlasses abzüglich der Bestattungskosten. Verbindlichkeiten des Erblassers können ebenfalls abgezogen werden. Die Berechnung erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Beim Thema Erbschein beantragen: Dauer und Kosten müssen zwei Gebührenposten beachtet werden:
- Die Gebühr für das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins (1,0-Gebühr).
- Die Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (1,0-Gebühr), die die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Kostenbeispiel (Tabelle)
Hier eine grobe Orientierung für die Gesamtkosten (beide Gebühren zusammen):
| Nachlasswert | Ca. Gesamtkosten |
|---|---|
| 10.000 € | 150 € |
| 50.000 € | 330 € |
| 200.000 € | 870 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
Die Kosten steigen degressiv mit dem Wert des Erbes. Wer Erbschein beantragen: Dauer und Kosten im Vorfeld kalkulieren möchte, sollte also eine realistische Aufstellung aller Vermögenswerte machen.
Antrag beim Notar oder Gericht?
Sie können den Antrag entweder direkt beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) oder über einen Notar stellen. Der Notar verlangt zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer auf seine Gebühren, was den Gang zum Notar etwas teurer macht als den direkten Gang zum Gericht. Dafür erhalten Sie dort oft schneller einen Termin und Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.