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Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung?

Aktenordner mit Aufschrift Gebäudeversicherung und Hammer auf Gesetzbuch
Klären Sie rechtzeitig, wann die Gebäudeversicherung einspringt.

Ein Schaden am Haus ist teuer. Doch wann greift das Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung? Wir klären Deckung und Fallstricke.

Die Frage Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung? beschäftigt Hausbesitzer oft erst dann, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Eine Wohngebäudeversicherung ist essenziell, doch nicht jeder Schaden führt automatisch zur Auszahlung. Um böse Überraschungen zu vermeiden, müssen Eigentümer die Feinheiten ihrer Police und die gesetzlichen Grundlagen kennen.

Was deckt die Gebäudeversicherung grundsätzlich ab?

Im Regelfall schützt die Gebäudeversicherung vor finanziellen Folgen durch Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes. Zu den versicherten Grundgefahren gehören meist:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion.
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden an Rohren.
  • Sturm und Hagel: Meist ab Windstärke 8.

Es ist jedoch ein Trugschluss zu glauben, dass alle Wasserschäden abgedeckt sind. Hochwasser oder Rückstau fallen beispielsweise unter die Elementarschadenversicherung, die oft separat abgeschlossen werden muss.

Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung bei Fahrlässigkeit?

Ein zentraler Streitpunkt im Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung? ist das Thema der Fahrlässigkeit. Hier unterscheidet das Gesetz (VVG) genau:

  1. Leichte Fahrlässigkeit: Die Versicherung zahlt in der Regel zu 100 %.
  2. Grobe Fahrlässigkeit: Hier darf der Versicherer die Leistung kürzen (Quotelung). Wer beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig.
  3. Vorsatz: Die Versicherung ist leistungsfrei.

Tipp: Viele moderne Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Prüfen Sie Ihre Police daraufhin!

Die Verletzung von Obliegenheiten

Damit der Schutz greift, hat der Versicherungsnehmer Pflichten (Obliegenheiten). Werden diese verletzt, lautet die Antwort auf die Frage "Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung?" oft: Nein.

Wichtige Obliegenheiten sind:

  • Sicherheitsvorschriften: Funktionierende Rauchmelder, regelmäßige Wartung der Heizung.
  • Leerstandsmeldung: Ungenutzte Gebäude bergen höhere Risiken und müssen gemeldet werden.
  • Schadenminderung: Nach einem Schaden muss der Eigentümer sofort handeln, um eine Ausbreitung zu verhindern (z. B. Haupthahn abdrehen bei Rohrbruch).

Wann die Versicherung die Zahlung verweigert

Im Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung? geht es oft um die Definition des Schadens ursache. Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der Allmählichkeitsschaden. Dies sind Schäden, die nicht durch ein plötzliches Ereignis, sondern durch langfristige Einwirkung (z. B. schleichende Feuchtigkeit durch eine undichte Fuge) entstehen. Diese sind in Standardtarifen oft ausgeschlossen.

Auch mangelnde Instandhaltung ist ein Killerargument der Versicherer. Wer sein Dach verrotten lässt, bis es hineinregnet, kann nicht auf Sturmfolgeschäden plädieren, wenn das Dach auch ohne Sturm undicht war.

Vorgehen im Schadensfall

Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie strikt vorgehen:

  1. Dokumentation: Fotos und Videos von allen Schäden machen, bevor aufgeräumt wird.
  2. Meldung: Den Schaden unverzüglich (meist innerhalb von 24h) der Versicherung melden.
  3. Keine voreiligen Reparaturen: Veränderungen am Schadenort nur zur Schadenminderung vornehmen, bis der Gutachter da war.

Die Frage Versicherungsrecht: Zahlt die Gebäudeversicherung? hängt also stark von der Einhaltung dieser prozessualen Schritte ab.

Fazit zur Schadensregulierung

Eine genaue Prüfung der Police ist essenziell. Bei unberechtigter Ablehnung lohnt oft der Gang zum Anwalt. Benötigen Sie Unterstützung bei Spezialreinigungen? Unser Service für Reinigung-nach-todesfall Feistritz am Wechsel steht Ihnen kompetent zur Seite.